Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen Arzt
Griechenland: Der Vater und Sorgeberechtigte eines Kindes, das sich bei dem Arzt in der Behandlung befand, hatte bei der griechischen Datenschutzbehörde Beschwerde eingereicht, da seinen Auskunftsanfragen nicht entsprochen worden war.
Der Beschwerdeführer hatte beim Bußgeldempfänger zwei Mal telefonisch darum gebeten, per E-Mail Einsicht in medizinische Aufzeichnungen zu erhalten, welche sich in der Patientenakte seines Kindes befanden. Während der Bußgeldempfänger die erste Anfrage unbeantwortet ließ, weigerte sich der Arzt beim zweiten Mal ausdrücklich, der Anfrage zu entsprechen.
Die Datenschutzbehörde erkannte darin eine Verletzung der dem Bußgeldempfänger obliegenden Informationspflicht und des Auskunftsrechts des Beschwerdeführers. .
Veröffentlicht am: 20-07-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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