AEPD verhängt 6.000 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Der Bußgeldempfänger hatte ein Video von einem tätlichen Angriff auf der Social-Media-Plattform Twitter gepostet. In der Aufnahme war zu sehen, wie eine Frau von einem Mann überfallen wird und wie ein Minderjähriger versucht, die Situation zu entschärfen.
Die Aufzeichnung war vom Bußgeldempfänger veröffentlicht worden, ohne die Betroffenen, bspw. durch Verpixeln, unkenntlich zu machen. Anschließend wurde das Video von verschiedenen Medien aufgegriffen und weiterverbreitet, obgleich in verpixelter Form.
Wegen fristgemäßer Zahlung und Schuldeingeständnis wurde die Bußgeldhöhe von ursprünglich 10.000 EUR um je 20% auf 6.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 20-07-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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