AEPD verhängt 1.500 Euro Bußgeld gegen Websitebetreiber
Spanien: Eine Betroffene reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen den Bußgeldempfänger ein, da dieser ohne ihre Einwilligung personenbezogene Daten zu ihrer Person auf seiner Website veröffentlicht hatte. Dabei handelte es sich um Fotos, persönliche Notizen und Angaben zur sexuellen Beziehung zwischen dem Beschwerdegegner und der Betroffenen, die sich zum Zeitpunkt des Vorfalls inmitten eines Scheidungsprozesses befanden. Obwohl der Bußgeldempfänger bei mehreren Fotos Versuche unternommen hatte, diese zu verpixeln, blieb die Beschwerdeführerin dennoch identifizierbar. .
Veröffentlicht am: 19-07-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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