AEPD verhängt 4.000 Euro Bußgeld gegen MALAGASTROM, S.L.U.
Spanien: Ein Betroffener reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen den Amazon-Händler ein, da dieser Angaben zu seiner Person ohne Rechtsgrundlage in seinem Amazon-Shop veröffentlicht hatte.
Der Beschwerdeführer hatte ein Produkt im Shop von MALAGASTROM erworben und anschließend aufgrund eines Defekts eine negative Rezension hinterlassen und dem Shop eine schlechte Bewertung gegeben. Daraufhin hatte der Bußgeldempfänger auf seiner Shop-Seite eine Notiz veröffentlicht, in der vor dem Account des Betroffenen gewarnt wurde.
Der Post enthielt den Namen, die Adresse und die Telefonnummer des Betroffenen sowie den Namen und die Telefonnummer seiner Ehefrau. Bei ihren Ermittlungen stellte die Datenschutzbehörde fest, dass dies nicht der erste Fall war, bei dem MALAGASTROM nach einer schlechten Rezension Käuferdaten veröffentlicht hatte. .
Veröffentlicht am: 13-07-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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