GPDP verhängt 30.000 Euro Bußgeld gegen FAMAS S.R.L.

Italien: Das Unternehmen hatte ein biometrisches System verwendet, um mittels Fingerabdruckscans die Anwesenheit seiner Beschäftigten festzustellen. Die italienische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld, weil FAMAS S.R.L. vor Inbetriebnahme des Systems keine Sondergenehmigung eingeholt und die Behörde nicht über das System informiert hatte.
Der Bußgeldempfänger hatte Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt. Das Gericht Biella bestätigte in seinem Urteil jedoch den Bußgeldbescheid. .

Veröffentlicht am: 08-07-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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