Datatilsynet verhängt 53.792 Euro Bußgeld gegen Nordbornholms Byggeforretning ApS
Dänemark: Ein ehemaliger Beschäftigter hatte bei der dänischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Unternehmen eingereicht. Grund war die Weitergabe von Informationen zu seiner Person an Kunden des Bußgeldempfängers.
Nordbornholms Byggeforretning ApS hatte zwei seiner Kunden per E-Mail darüber informiert, dass der Beschwerdeführer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses Straftaten (Betrug) begangen und bei einer polizeilichen Befragung gestanden hatte. Des Weiteren hatte der Bußgeldempfänger den mutmaßlichen Tathergang detailliert geschildert.
Nach Auffassung der Datenschutzbehörde hatte das Unternehmen zwar ein berechtigtes Interesse daran, Informationen über die Entlassung des ehemaligen Mitarbeiters an seine Kunden weiterzugeben, um die Kunden darüber zu verständigen, dass der Mitarbeiter nicht länger Verträge im Namen des Unternehmens abschließen konnte. Eine Offenlegung der zuvor erwähnten Details sei dafür aber nicht erforderlich gewesen. Entsprechend wertete die Behörde die mit jener Informationsweitergabe einhergehende Datenverarbeitung als unrechtmäßig. .
Veröffentlicht am: 07-07-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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