GPDP verhängt 4.000 Euro Bußgeld gegen Gemeinde Santa Nnifa
Italien: Die Gemeinde hatte einen Beschluss auf ihrer Website veröffentlicht, welcher personenbezogene Daten enthielt. Die italienische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld, weil dabei eine 15-tägige Frist zur Offenlegung personenbezogener Daten, welche sich aus der italienischen Datenschutzgesetzgebung vor dem Inkrafttreten der DSGVO ergab, überschritten wurde.
Die Gemeinde hatte Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt. Der Bußgeldbescheid wurde jedoch sowohl erstinstanzlich vom Gericht Sciacca als auch vom Kassationsgericht bestätigt. .
Veröffentlicht am: 07-07-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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