Tietosuojavaltuutetun toimisto verhängt 8.500 Euro Bußgeld gegen Zeitschriftenverlag

Finnland: Gegen den Zeitschriftenverlag sind bei der finnischen Datenschutzbehörde vier und bei der finnischen Verbraucherschutzbehörde weitere 100 Beschwerden aufgrund von unerbetener Telefonwerbung eingegangen. Die Anrufe standen mit einer im Namen des Verlages durchgeführten Direktmarketingkampagne im Zusammenhang.
Wie die Datenschutzbehörde im Rahmen ihrer Untersuchung feststellte, waren die Anrufe getätigt worden, ohne dass von den Betroffenen gültige Einwilligungen in entsprechende Werbemaßnahmen vorlagen. Denn die Einwilligungen waren weder spezifisch noch freiwillig erteilt worden. So hatte der Bußgeldempfänger die Einwilligung für Direktmarketing beim Abonnieren einer Zeitschrift auf seiner Website eingeholt und diese in die Vertragsbedingungen des Abonnements eingeschlossen. Entsprechend konnten die Magazine nicht abonniert werden, wenn die Zustimmung zum Direktmarketing nicht erteilt wurde. Des Weiteren enthielten die Vertragsbedingungen keine transparenten Angaben dazu, wie die personenbezogenen Daten der Betroffenen für Direktmarketingzwecke verarbeitet werden würden.
Außerdem war bei den Anrufen ein automatisiertes Anrufsystem mit Telefon-Bots verwendet worden. Dieses stellte jedoch nicht sicher, dass die Betroffenen ihre Rechte, einschließlich ihres Widerspruchsrechts, ausüben konnten. So konnte der Bot z.B. die Frage, woher die personenbezogenen Daten der Angerufenen stammen, nicht verstehen.
Ferner hatte der Zeitschriftenverlag ein Callcenter mit der Durchführung der Werbekampagne beauftragt und dessen Verarbeitungstätigkeit nicht in einem Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) geregelt. .

Veröffentlicht am: 06-07-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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