AZOP verhängt 0 Euro Bußgeld gegen IT-Dienstleister
Kroatien: Die kroatische Datenschutzbehörde nahm Ermittlungen gegen einen IT-Dienstleister aus Zagreb auf, nachdem ihr ein Telekommunikationsunternehmen, für das der Bußgeldempfänger als Auftragsverarbeiter tätig war, gem. Art. 33 DSGVO eine Datenpanne gemeldet hatte. Hacker hatten auf die Daten von 28.085 Teilnehmern einer Umfrage zugegriffen.
Bei ihrer Untersuchung stellte die Behörde fest, dass es zu dem Vorfall kommen konnte, weil der Bußgeldempfänger keine technischen und organisatorischen Maßnahmen implementiert hatte, welche ein dem Risiko für die Betroffenen angemessenes Schutzniveau gewährleisten.
In der Pressemitteilung der Aufsichtsbehörde wurde die Höhe des Bußgelds nicht angegeben. .
Veröffentlicht am: 05-07-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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