CNPD verhängt 15.000 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Luxemburg: Der Bußgeldbescheid steht mit einer von der luxemburgischen Datenschutzbehörde durchgeführten Kontrolle des nicht namentlich aufgeführten Unternehmens im Zusammenhang. Die Untersuchung ergab, dass der Bußgeldempfänger die Position seines internen Datenschutzbeauftragten nicht im Einklang mit der DSGVO gestaltet hatte.
Der Datenschutzbeauftragte wurde nicht in alle Fragen des Schutzes personenbezogener Daten eingebunden und hatte nicht direkt an die höchste Managementebene berichtet. Im Laufe der Ermittlungen hatte der Bußgeldempfänger zwar Änderungen an dieser Praxis vorgenommen, sodass der Datenschutzbeauftrage dem Generaldirektor einmal monatlich einen Bericht vorlegte. Dessen Inhalt wurde zuvor allerdings mit dem Verwaltungs- und Finanzdirektor abgestimmt. Nach Auffassung der Datenschutzbehörde genügte dies nicht den datenschutzrechtlichen Vorgaben an die Autonomie des Datenschutzbeauftragten, da jener dazu in der Lage sein muss, den Inhalt seiner Berichte unabhängig festzulegen.
Des Weiteren hatte der Datenschutzbeauftragte nicht ausreichend Training erhalten, um den Verantwortlichen ordnungsgemäß und unabhängig beraten und informieren zu können.
Außerdem verfügte das Unternehmen über keinen formalisierten Kontrollplan, nach dem sein Datenschutzbeauftragter die unternehmensinterne Einhaltung der DSGVO-Vorgaben überwachte. Stattdessen war der Datenschutzbeauftragte lediglich auf einer ad-hoc-Basis in entsprechende Kontrollen eingebunden worden. Auch hier hatte das Unternehmen im Laufe der Ermittlungen Änderungen vorgenommen und einen Kontrollplan erstellt, konnte jedoch nicht nachweisen, dass dieser auch tatsächliche Anwendung fand. .
Veröffentlicht am: 01-07-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
Globeria Mannschaft
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