AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen RIUSA II, S.A

Spanien: Ein Betroffener reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen die Hotelkette ein. Gegenstand der Beschwerde war die datenschutzrechtlich unzulässige Verwendung von Cookies auf dessen Website www.riu.com.
Die Behörde stellte fest, dass auf der Website Cookies bereits installiert wurden, bevor die Nutzer darin eingewilligt hatten. Die beim Besuch der Website unmittelbar aktiven Cookies waren dabei nicht alle für den Betrieb der Seite notwendig – auch nicht-essenzielle Cookies Dritter (adsrvr.org, Lytics.io, Doubleclicks.net) waren sofort aktiv.
Des Weiteren erfolgte beim Aufruf der Website zwar eine Einblendung, welche darüber informierte, dass auf der Seite Cookies eingesetzt werden, und die einen Link zum Konfigurationspanel enthielt, über das Cookies abgelehnt werden konnten. Selbst wenn dort alle technisch nicht notwendigen Cookies abgelehnt wurden, blieben die Cookies der zuvor genannten Drittanbieter jedoch weiterhin aktiv.
Ferner enthielten die von RIUSA II, S.A verwendeten Cookie-Richtlinien keine Angaben zu den Anbietern, zur Art und zum Zweck der auf der Website eingesetzten Cookies und dazu, wie lange diese aktiv bleiben. Außerdem konnten die Cookies auf der Seite der Cookie-Richtlinien nicht abgelehnt oder konfiguriert werden. An dieser Stelle wurde stattdessen darauf verwiesen, eine Konfiguration über die Browsereinstellungen vorzunehmen.
Das ursprüngliche Bußgeld von 5.000 EUR wurde wegen fristgemäßer Zahlung und Schuldeingeständnis um je 20% auf 3.000 EUR reduziert. .

Veröffentlicht am: 22-06-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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