IMY verhängt 1.566.125 Euro Bußgeld gegen Storstockholms Lokaltrafik
Schweden: Die schwedische Datenschutzbehörde IMY hatte den Einsatz von Körperkameras durch Fahrkartenkontrolleure der Stockholmer Nahverkehrsgesellschaft (Storstockholms Lokaltrafik, kurz: SL) untersucht und dabei Datenschutzverstöße festgestellt.
SL hatte Fahrkartenkontrolleure mit Körperkameras ausgestattet, welche kontinuierlich Video- und Tonaufzeichnungen anfertigten. Diese wurden nach einer Minute gelöscht, sofern der Kontrolleur nicht die Aufnahmetaste der Kamera betätigte. Die Kontrolleure waren ausdrücklich angewiesen worden, die Kamera während ihrer gesamten Schicht eingeschaltet zu lassen. Damit hatte der Bußgeldempfänger das Filmen aller Fahrgäste gestattet, welche die Kontrolleure passierten. Da täglich mehrere hunderttausend Menschen die öffentlichen Verkehrsmittel in Stockholm benutzen, lief so eine große Anzahl an Personen Gefahr, durch Video- und Audioaufnahmen überwacht zu werden.
Der Zweck der Körperkameras war es, bedrohliche Situationen zu verhindern, Vorfälle zu dokumentieren und sicherzustellen, dass die richtige Person mit einem Bußgeld belegt wird, wenn sie ohne gültigen Fahrschein in öffentlichen Verkehrsmitteln der Hauptstadt unterwegs ist. Nach Auffassung der schwedischen Datenschutzbehörde fiel die mit dem Einsatz von Körperkameras einhergehende Datenverarbeitung zu umfangreich für diesen Zweck aus und war diesem in Teilen überhaupt nicht dienlich.
So können Körperkameras zwar grundsätzlich zur Vorbeugung und Dokumentation von bedrohlichen Situationen eingesetzt werden, eine Voraufnahmezeit von einer Minute war dafür allerdings nicht erforderlich und hätte nach Ansicht der IMY auf maximal 15 Sekunden reduziert werden müssen. Zudem trugen Audioaufzeichnungen nicht zur Identifizierung von Personen ohne gültigen Fahrschein bei. Dies wertete die IMY als eine Verletzung der Prinzipien der Rechtmäßigkeit und Transparenz sowie der Datenminimierung.
Des Weiteren hatte SL die Betroffenen nicht ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert. So wurden Betroffene etwa nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Kameras auch Tonaufzeichnungen anfertigten. In diesem Zusammenhang betonte die IMY, dass die Betroffenen nicht damit rechnen konnten, bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel abgehört zu werden. .
Veröffentlicht am: 21-06-2021
Quelle von dsgvo-portal.de