AEPD verhängt 1.200 Euro Bußgeld gegen INMOPISO ZARAGOZA, S.L.
Spanien: Ein Betroffener reichte Beschwerde gegen das Immobilienunternehmen bei der spanischen Datenschutzbehörde ein, da ihn der Bußgeldempfänger im Rahmen eines Hauskaufs nicht ordnungsgemäß über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert hatte.
Wie die Datenschutzbehörde feststellte, hatte der Beschwerdegegner im Kaufvertrag noch auf das obsolete Ley Orgánica 15/1999 statt auf das aktuelle Ley Orgánica 3/2018, welches die Vorgaben der DSGVO in nationales Recht überführt, Bezug genommen.
Das ursprüngliche Bußgeld von 2.000 EUR wurde wegen fristgemäßer Zahlung und Schuldeingeständnis um je 20% auf 1.200 EUR reduziert.
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Veröffentlicht am: 15-06-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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