HmbBfDI verhängt 520 Euro Bußgeld gegen Beschäftigter der Polizei
Hamburg: Der Bußgeldempfänger hatte wiederholt zu privaten Zwecken Abfragen aus polizeilichen Datenbanken getätigt. Mit den Abfragen wollte sich der Polizist Informationen über Personen seines näheren Umfelds (z.B. Ex-Partnerinnen und Nachbarn) verschaffen.
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Das DSGVO-Portal hat die Informationen zu dieser Entscheidung ursprünglich auf Anfrage von der Hamburger Datenschutzbehörde erhalten. Die Angaben sind um Informationen aus dem behördlichen Tätigkeitsbericht 2020 ergänzt worden. .
Veröffentlicht am: 14-06-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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