DSS verhängt 4.125 Euro Bußgeld gegen Unbekannt
Fürstentum Liechtensein: Grund des Bußgelds war der datenschutzrechtlich unzulässige Betrieb eines Videoüberwachungssystems aufseiten des namentlich nicht aufgeführten Bußgeldempfängers.
Die Angaben zum Bußgeld sind dem Tätigkeitbericht 2020 der Lichtensteiner Datenschutzbehörde entnommen. Nähere Informationen zum Empfänger und den Details des Datenschutzverstoßes machte die Behörde nicht öffentlich. .
Veröffentlicht am: 11-06-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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