Autoriteit Persoonsgegevens verhängt 12.000 Euro Bußgeld gegen Orthopädische Praxis
Niederlande: Ein Betroffener hatte Beschwerde bei der niederländischen Datenschutzbehörde gegen die orthopädische Praxis eingereicht. Grund waren unzureichende Schutzmaßnahmen der Website des Bußgeldempfängers.
Um sich bei der Praxis als Patient zu registrieren, mussten Betroffene ein entsprechendes Formular auf deren Website ausfüllen. Dieses enthielt dabei diverse Pflichtfelder für verschiedene personenbezogene Daten der neuen Patienten und bot außerdem die Möglichkeit, Informationen zu ihren Eltern, Haus- und Zahnärzten sowie Krankenkassen zu hinterlegen. Die eingetragenen Informationen wurden anschließend an die Praxis übermittelt. Wie die Datenschutzbehörde im Rahmen ihrer Untersuchung jedoch feststellte, erfolgte die Übermittlung jedoch über eine unverschlüsselte – und damit ungeschützte – Verbindung. Dadurch bestand die Gefahr, dass unautorisierte Dritte auf die personenbezogenen Daten der Betroffenen zugreifen.
Die Datenschutzbehörde wertete dies als eine Verletzung der Pflicht des Bußgeldempfängers, technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, welche ein dem Risiko für die Betroffenen angemessenes Schutzniveau gewährleisten. .
Veröffentlicht am: 11-06-2021
Quelle von dsgvo-portal.de