CNPD verhängt 2.400 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Luxemburg: Das Unternehmen hatte auf seinem Firmengelände ein Videoüberwachungssystem angebracht, um seine Vermögenswerte zu schützen und unautorisierte Dritte am Eintritt zu hindern. Die Kameras erfassten allerdings mitunter auch eine zur Mitarbeiterkantine gehörende Terrasse, ohne dass dies für den Zweck der Überwachung erforderlich war. Die luxemburgische Datenschutzbehörde stellte aufseiten des Unternehmens daher eine Verletzung des Grundsatzes der Datenminimierung fest. .
Veröffentlicht am: 10-06-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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