GPDP verhängt 15.000 Euro Bußgeld gegen Fondazione Policlinico Tor Vergata di Roma

Italien: Ein Betroffener reichte Beschwerde bei der italienischen Datenschutzbehörde gegen die Poliklinik ein. Die Beschwerde hatte die Datenschutzpraxis des Bußgeldempfängers bei der Buchung von Arztterminen über seine Website www.ptvonline.it zum Gegenstand.
Um auf der Seite einen entsprechenden Termin zu buchen, konnten Besucher ein Online-Formular ausfüllen, bei dem verschiedene personenbezogene Daten abgefragt wurden. Wie die Datenschutzbehörde im Rahmen ihrer Ermittlungen feststellte, hatte die Fondazione Policlinico Tor Vergata di Roma dabei keine adäquaten technischen und organisatorischen Maßnahmen implementiert, um den Schutz der Datenverarbeitung sicherzustellen. In diesem Zusammenhang erkannte die Behörde auch eine Verletzung der Pflicht der Klinik, Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen zu gewährleisten.
Des Weiteren hatte der Beschwerdegegner gegen seine Informationspflicht verstoßen, indem er die Betroffenen bei der Datenerhebung über das Online-Formular nicht ordnungsgemäß nach Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert hatte. .

Veröffentlicht am: 31-05-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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