AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen Eigentümergemeinschaft
Spanien: Ein Betroffener hatte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen den Bußgeldempfänger eingereicht. Grund war eine Videoüberwachungskamera, welche die Eigentümergemeinschaft an einem ihrer Gebäude angebracht hatte.
Die Kamera war auf den Gebäudeeingang gerichtet und erfasste aufgrund einer inkorrekten Konfiguration auch teile eines öffentlichen Fußgängerwegs. Die Datenschutzbehörde wertete dies als einen Verstoß gegen das Prinzip der Datenminimierung, da eine derart umfassende Videoüberwachung nicht zur Erfüllung des Verarbeitungszwecks (Sicherheit des Gebäudes) erforderlich war.
Darüber hinaus hatte der Bußgeldempfänger seine Informationspflicht verletzt, indem er die Betroffenen nicht ordnungsgemäß über die im Zuge der Überwachung von ihm vorgenommene Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert hatte. So hatte er kein Schild an angebracht, das über die Überwachung informierte, Angaben zur Datenverarbeitung und zum Verantwortlichen enthielt und auf die Rechte der Betroffenen hinwies.
Das Bußgeld setzt sich anteilig aus 1.500 EUR für einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO und 1.500 EUR für einen Verstoß gegen Art. 12 DSGVO zusammen. .
Veröffentlicht am: 31-05-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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