Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen DOPAKA
Griechenland: Ein Betroffener reichte bei der griechischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen die DOPAKA ein. Bei dieser handelt es sich um eine Organisation für Vorschulbildung und solziale Solidarität der griechischen Gemeinde Moschato-Tavros (ΔΟΠΑΚΑ του Δήμου Ταύρου Μοσχάτου).
Die Organisation hatte die Bewerbungsunterlagen des Beschwerdeführers mit Verweis auf behördliche Transparenz ohne Rechtsgrundlage veröffentlicht. Neben dem Namen, dem Beruf und der Beschäftigung des Betroffenen enthielten die Dokumente auch eine Bewertung seines Benehmens. Auf eine anschließende Löschanfrage des Betroffenen hatte die DOPAKA nicht reagiert.
Das Bußgeld setzt sich anteilig aus 7.000 EUR für einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 lit. c und f DSGVO und 3.000 EUR für einen Verstoß gegen Art. 12 Abs. 3 und 4 und Art. 17 DSGVO zusammen. .
Veröffentlicht am: 25-05-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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