AEPD verhängt 4.000 Euro Bußgeld gegen ALAVA NORTE, S.L.
Spanien: Ein Betroffener hatte aufgrund unrechtmäßiger Videoüberwachung Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde gegen das Unternehmen eingereicht. ALAVA NORTE, S.L. hatte an der Fassade eines Gebäudes, in welchem es neue Geschäftsräume eröffnet hatte, drei 360°-Videoüberwachungskameras zur Sicherung der Anlage angebracht. Diese erfassten dabei nicht nur die Eingangstür, sondern auch einen öffentlichen Fußweg.
Die spanische Datenschutzbehörde wertete dies als einen Verstoß gegen das Prinzip der Datenminimierung, da einer derart umfassende Videoüberwachung nicht zur Erfüllung des Verarbeitungszwecks (Sicherheit der Geschäftsräume) erforderlich war. In diesem Zusammenhang betonte die Behörde außerdem, dass die Überwachung des öffentlichen Raums durch private Entitäten grundsätzlich unzulässig ist. .
Veröffentlicht am: 25-05-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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