AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen Arzt
Spanien: Die Zahnarztpraxis UNIDAD AVANZADA SALUD BUCODENTAL, S.L.P reichte Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde gegen den ehemaligen Betreiber der Praxis ein, da dieser unrechtmäßig Patientendaten verarbeitet hatte.
Der Bußgeldempfänger hatte die Praxis an den Beschwerdeführer abgetreten und in einer neuen Praxis zu arbeiten begonnen. Im Zuge dessen hatte er seine ehemaligen Patienten darüber informiert, dass seine Dienstleistungen künftig bei der neuen Praxis in Anspruch genommen werden können. Eine Berechtigung für die damit einhergehende Verarbeitung der Kontaktdaten der Betroffenen hatte nicht vorgelegen.
Damit hatte der Beschwerdegegner nicht nur gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen, sondern ferner auch den Kaufvertrag verletzt, den der Beschwerdeführer mit ihm zur Übernahme der Praxis geschlossen hatte. Der Vertrag hatte ausdrücklich betont, dass die verkaufende Partei (der Bußgeldempfänger) keine Kopien der verkauften Unterlagen (darunter 15.000 Patientendatensätze) anfertigen darf. .
Veröffentlicht am: 21-05-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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