GPDP verhängt 40.000 Euro Bußgeld gegen Proma S.S.A. s.r.l.

Italien: Elf Beschäftigte hatten bei der italienischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Unternehmen eingereicht. Grund war die datenschutzrechtlich inadäquate Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im von Proma S.S.A. s.r.l. verwendeten Produktivitätsmanagementsystem PPMS.
Das System dokumentierte verschiedene Performance-Daten der Beschäftigten. Dadurch sollten Arbeitsfortschritte bewertet und etwaige Sicherheits-, Qualitäts- oder Logistikprobleme identifiziert werden können. Nach Angaben des Unternehmens wurden die über PPMS erhobenen Daten in aggregierter Form und auf unbestimmte Zeit gespeichert. Wie die Datenschutzbehörde im Rahmen ihrer Ermittlungen allerdings feststellte, waren die über PPMS erhobenen Daten de facto zu einzelnen Beschäftigten rückverfolgbar. Ursache dessen waren Zugangsprotokolle und andere Verzeichnisse, die neben dem PPMS existierten und aus denen in Kombination mit den aggregierten PPMS-Daten entsprechende Rückschlüsse gezogen werden konnten. Darin erkannte die Datenschutzbehörde einen Verstoß gegen die Prinzipien der Rechtmäßigkeit und Transparenz sowie der Speicherbegrenzung.
Des Weiteren hatte es das Unternehmen versäumt, seine Beschäftigten bei der Datenerhebung mittels PPMS ordnungsgemäß nach Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. .

Veröffentlicht am: 19-05-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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