Tietosuojavaltuutetun toimisto verhängt 70.000 Euro Bußgeld gegen ParkkiPate Oy

Finnland: Mehrere Betroffene hatten bei der finnischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das in der Parkraumüberwachung tätige Unternehmen eingereicht, da dieses ihren Auskunfts- und Löschanfragen nicht ordnungsgemäß entsprochen hatte.
Im Vorfeld des Bußgeldbescheids waren den Betroffenen von ParkkiPate Oy Strafzettel fürs Falschparken ausgestellt worden. Daraufhin hatten die Beschwerdeführer eine Auskunft darüber angefordert, welche ihrer personenbezogenen Daten vom Unternehmen verarbeitet werden, aus welchen Quellen sie erhoben wurden und auf welcher Grundlage ihre Verarbeitung stattfand. Mehrere der Betroffenen hatten ebenso eine Löschung ihrer Daten beantragt. Für die Bearbeitung der Anfragen hatte der Bußgeldempfänger von den Betroffenen jedoch die Nennung ihrer Personalausweisnummer und Adresse zur Bedingung gemacht, weil aus seiner Sicht der Name in Verbindung mit der Strafzettel-Nummer nicht genügte, um ihre Identität festzustellen. In Folge dessen waren die Anfragen nicht beantwortet worden.
Nach Auffassung der Datenschutzbehörde hatte der Bußgeldempfänger damit nicht nur die ihm obliegende Informationspflicht und die Rechte der Betroffenen verletzt, sondern auch gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstoßen. Die Behörde betonte, dass es zwar zulässig sei, weitere Identifikationsnachweise zu verlangen, wenn es begründete Zweifel an der Identität der Antragsteller gibt. In den vorliegenden Fällen hatten allerdings keine solchen Zweifel bestanden, wodurch die Verarbeitung jener Daten nicht für den Verarbeitungszweck (Identitätsfeststellung) erforderlich war.
Des Weiteren stellte die Datenschutzbehörde einen Verstoß gegen den Grundsatz der Speicherbegrenzung fest. So hatte ParkkiPate Oy Fotos von falschparkenden Autos sowie Kopien von Strafzetteln für mögliche, künftige Auseinandersetzungen vor Gericht gespeichert, ohne eine Frist für die automatisierte Löschung der Daten definiert zu haben. Im Rahmen der Ermittlungen berief sich das Unternehmen dafür auf das finnische Rechnungslegungsgesetz (Accounting Act). Dies wurde von der Behörde jedoch zurückgewiesen, weil jene Fotos und Kopien keine zusätzlichen Informationen enthielten, welche eine Speicherung im Rahmen des gesetzlichen Archivierungsvorgaben gerechtfertigt hätten.
Das Unternehmen hatte Beschwerde gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. Das Verwaltungsgericht Helsinki wies diese zwar zurück, reduzierte die Bußgeldhöhe nach Begutachtung des Falls jedoch von 75.000 EUR auf 70.000 EUR. Gründe für die Reduktion waren, dass das Gericht zur Auffassung gelangte, dass ParkkiPate Oy die Datenschutzverstöße aufgrund von Fahrlässigkeit begangen hatte, und dass der Umsatz des Unternehmens wegen den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie gesunken war. .

Veröffentlicht am: 30-04-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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