ANSPDCP verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen S.C. Tip Top Food Industry S.R.L.
Rumänien: Der Nahrungsmittelhersteller hatte zur Überwachung seiner Beschäftigten mehrere Videokameras in der Kantine und in den Umkleideräumen angebracht. Nach Aussage von S.C. Tip Top Food Industry S.R.L. sei die Maßnahme ergriffen worden, um die vom Unternehmen produzierten Waren zu schützen und die Mitarbeiter vor etwaigen Diebstählen abzuschrecken.
Die rumänische Datenschutzbehörde erkannte hierin einen Verstoß gegen die Prinzipien der Zweckbindung und der Datenminimierung. Eine derartig umfassende Überwachung war weder erforderlich noch relevant für den Schutz der Produkte.
Des Weiteren stellte die Behörde fest, dass der Bußgeldempfänger gegen die ihm obliegende Rechenschaftspflicht verstoßen hatte, da er die Rechtmäßigkeit der mit der Überwachung einhergehenden Datenverarbeitung nicht nachweisen konnte. Insbesondere konnte das Unternehmen nicht belegen, dass die Betroffenen in eine solche Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hatten. .
Veröffentlicht am: 15-04-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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