AEPD verhängt 90.000 Euro Bußgeld gegen ORANGE ESPAGNE, S.A.U.
Spanien: Der vorliegende Bußgeldbescheid ist das Ergebnis einer ausführlichen Untersuchung der Datenschutzpraxis des Telekommunikationsunternehmens, welche die spanische Datenschutzbehörde am 21. Dezember 2018 aufgenommen hatte. Die Ermittlungen hatten speziell die Werbepraktiken von ORANGE ESPAGNE zum Gegenstand. Die Datenschützer gelangten dabei zur Überzeugung, dass die Einwilligungen, welche das Unternehmen vor der Durchführung seiner SMS-Kampagnen eingeholt hatte, nicht den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügten.
So mussten Kunden für die Inanspruchnahme von Services die Datenschutzerklärung des Unternehmens annehmen. In dieser bestand jedoch keine Möglichkeit, dem Erhalt von Werbung nicht zuzustimmen. Stattdessen mussten Kunden darin einwilligen, dass ihre Daten für Werbezwecke verarbeitet werden dürfen. Wie die Datenschutzbehörde daher feststellte, waren die auf diesem Wege eingeholten Einwilligungen ungültig, da sie weder spezifisch noch freiwillig erfolgten. Des Weiteren waren sie nicht informiert, weil den Betroffenen nach Auffassung der Behörde nicht klar gewesen sein konnte, dass sie mit der Annahme der allgemeinen Datenschutzerklärung auch in den künfigen Erhalt von Werbung einwilligten. Folglich hatte ORANGE ESPAGNE die Kontaktdaten der Betroffenen im Kontext seiner Werbemaßnahmen unrechtmäßig verarbeitet.
Der Verstoß wurde von der Datenschutzbehörde als schwer gewertet. Das ursprüngliche Bußgeld in Höhe von 150.000 EUR wurde wegen sofortiger Zahlung und Schuldanerkenntnis um jeweils 20 % auf 90.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 09-04-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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