Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Kommunalpolitiker
Griechenland: Ein Betroffener reichte bei der griechischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen einen Kommunalpolitiker ein. Grund der Beschwerde war der SMS-Versand von Wahlkampfwerbung, welche im Zusammenhang mit der Kandidatur des Bußgeldempfängers bei den griechischen Kommunalwahlen vom Mai 2019 stand. Der Betroffene hatte die Werbung erhalten, ohne hierfür eingewilligt zu haben.
Wie die Untersuchung der Datenschutzbehörde ergab, hatte der Politiker die Kontaktdaten des Betroffenen von Dritten bezogen. Dabei konnte er nicht nachweisen, dass von diesem eine gültige Einwilligung für den Erhalt von politischer Werbung vorlag. .
Veröffentlicht am: 07-04-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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