GPDP verhängt 45.000 Euro Bußgeld gegen Istituti ospedalieri bergamaschi

Italien: Die italienische Datenschutzbehörde nahm Ermittlungen gegen das Gesundheitsunternehmen, das in der italienischen Provinz Bergamo mehrere Krankenhäuser betreibt, auf, nachdem dieses ihr zuvor gemäß Art. 33 DSGVO eine Datenpanne gemeldet hatte. Ein Patient hatte irrtümlich medizinische Aufzeichnungen und klinische Dokumentationen von sieben anderen Patienten in digitaler Form erhalten. 
Wie die Behörde im Rahmen ihrer Untersuchung feststellte, war der Vorfall durch das Versäumnis des Verantwortlichen verursacht worden, adäquate technische und organisatorische Maßnahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu realisieren.
Bei der Festsetzung der Bußgeldhöhe wurde erschwerend berücksichtigt, dass mit Gesundheitsdaten eine besondere Kategorie personenbezogener Daten vom Datenschutzverstoß betroffen war. Mildernd hingegen wurde dem Bußgeldempfänger zugutegehalten, dass es sich um einen isolierten Vorfall handelte, der vom Istituti ospedalieri bergamaschi nicht willentlich begangen wurde, und dass die besagten Daten nur an eine einzige dritte Person unrechtmäßig verschickt worden waren. Ebenso wurde positiv gewertet, dass das Unternehmen den Vorfall selbst gemeldet und sich hochgradig kooperativ gegenüber der Datenschutzbehörde gezeigt hatte. .

Veröffentlicht am: 06-04-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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