AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen ELECTROTECNIA BASTIDA, S.L.

Spanien: Die spanische Polizeieinheit Guardia Civil hatte Beschwerde gegen das Unternehmen bei der spanischen Datenschutzbehörde eingereicht. Grund der Beschwerde waren seitens ELECTROTECNIA BASTIDA frei zugänglich zurückgelassene Dokumente, die vertrauliche Informationen zu dessen Beschäftigten enthielten. Polizeibeamte hatten in einer Brache des örtlichen Industriegebiets 29 an die jeweiligen Mitarbeiter adressierte Umschläge mit den Ergebnissen einer medizinischen Untersuchung gefunden. Zwei der Umschläge befanden sich zum Zeitpunkt ihres Auffindens im geöffneten Zustand. Hierin erkannte die Datenschutzbehörde eine Verletzung der Pflicht des Bußgeldempfängers, adäquate technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Verarbeitung personenbezogener Daten zu implementieren.
Bei der Festsetzung der Bußgeldhöhe wurde erschwerend berücksichtigt, dass eine große Zahl von Personen vom Vorfall betroffen war, dass mit Gesundheitsdaten eine besondere Kategorie von Daten exponiert wurde, dass der Bußgeldempfänger nicht mit der Datenschutzbehörde kooperiert hatte und es keine Hinweise dafür gab, dass er Maßnahmen umgesetzt hatte, um ähnlichen Vorfällen in Zukunft vorzubeugen. Ebenso wurde negativ gewertet, dass, obwohl ELECTROTECNIA BASTIDA den Verstoß nicht willentlich begangen hatte, Fahrlässigkeit seitens des Unternehmens zum Vorfall geführt hatte. Mildernd hingegen wurde angerechnet, dass es sich um einen lokal beschränkten Verstoß gehandelt hatte. .

Veröffentlicht am: 06-04-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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