AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen BEINNOVA.ES
Spanien: Ein Betroffener reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen BEINNOVA.ES ein, da ihm das Unternehmen per E-Mail einen Newsletter zustellte, ohne dass er darin eingewilligt hatte. Laut eigener Aussage erhielt der Betroffene die Werbung, ohne zuvor in Kontakt mit BEINNOVA gestanden zu haben und auch nachdem er dem weiteren Versand via E-Mail widersprochen hatte.
Zwei Auskunftsersuchen, welche die Datenschutzbehörde an den Bußgeldempfänger im Rahmen ihrer Ermittlungen gestellt hatte, waren nicht beantwortet worden. .
Veröffentlicht am: 06-04-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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