GPDP verhängt 4.000 Euro Bußgeld gegen Ministero dell’Istruzione, Ufficio Scolastico Regionale per il Lazio
Italien: Ein Elternteil hatte Beschwerde gegen die zum italienischen Bildungsministerium gehörende Schulbehörde der Region Latium eingereicht, da diese Daten seines behinderten Sohnes an das Amt für öffentliche Verwaltung übermittelt hatte. Zu den so weitergeleiteten Daten gehörte neben allgemeinen Angaben auch eine Auskunft zum allgemeinen Gesundheitszustand und zur Behinderung des Kindes.
Der Beschwerdeführer hatte zuvor Unregelmäßigkeiten bei der Bestimmung des zeitlichen Umfangs an Unterstützung für behinderte Schüler seitens der Schule I.C.G. Pitocco of Castelnuovo di Porto beklagt, die im administrativen Zuständigkeitsbereich der Schulbehörde lag. Der Vorwurf bezog sich dabei speziell auf die Behandlung seines behinderten Sohnes, der ein Schüler der Einrichtung war. Die Schulbehörde hatte die Daten daraufhin übermittelt, um den Vorwurf zu entkräften. Wie die Datenschutzbehörde jedoch feststellte, war die Weiterleitung ohne Rechtsgrundlage erfolgt. Insbesondere waren diese nicht erforderlich, um zur Aufklärung der mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten beizutragen. .
Veröffentlicht am: 31-03-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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