GPDP verhängt 6.000 Euro Bußgeld gegen Gemeinde Commezzadura
Italien: Ein ehemaliger Beschäftigter hatte bei der italienischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen die italienische Gemeinde Commezzadura eingereicht, da auf ihrer Website Dokumente zu ihm und dem Ende seines Beschäftigungsverhältnisses veröffentlicht wurden. Die frei zugänglichen Informationen enthielten u.a. das Schreiben der Gemeinde zur Annahme des freiwilligen Rücktritts des Betroffenen sowie Bewertungen seiner Arbeitsleistungen und Angaben zu seinem Gesundheitszustand.
Auf die Veröffentlichung der Informationen war ferner in einem Zeitungsartikel hingewiesen worden. Der Artikel hatte das Ende des Arbeitsverhältnisses thematisiert und enthielt mitunter eine Stellungnahme des Bürgermeisters, aus der sich entnehmen ließ, dass der Betroffene zuvor flexible Arbeitszeiten beantragt hatte und aufgrund einer Erkrankung während der Weihnachtsferien nicht bei der Arbeit anwesend war. .
Veröffentlicht am: 31-03-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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