GPDP verhängt 6.500 Euro Bußgeld gegen Azienda Sanitaria Locale n. 2 Lanciano-Vasto-Chieti
Italien: Die italienische Datenschutzbehörde nahm Ermittlungen gegen das Gesundheitsunternehmen auf, nachdem dieses ihr gem. Art. 33 DSGVO eine Datenpanne gemeldet hatte: Die Ergebnisse des Bluttests eines Kindes waren irrtümlich per Post an einen falschen Adressaten verschickt worden. Der Bußgeldempfänger hatte erklärt, dass der Vorfall durch den Fehler eines Mitarbeiters beim Verpacken der Dokumente verursacht worden war.
Bei der Festsetzung der Bußgeldhöhe wurde erschwerend berücksichtigt, dass der Betroffene ein Kind war und dass mit Gesundheitsdaten eine besondere Kategorie personenbezogener Daten datenschutzrechtlich nicht ordnungsgemäß verarbeitet wurde. Mildernd hingegen wurde gewertet, dass das Unternehmen den Vorfall selbst gemeldet hatte, es sich dabei um ein isoliertes Ereignis handelte und der Bußgeldempfänger umfassend mit der Datenschutzbehörde kooperiert hatte. .
Veröffentlicht am: 31-03-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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