GPDP verhängt 60.000 Euro Bußgeld gegen Roma Servizi per La Mobilita S.r.l.

Italien: Das Unternehmen war als Auftragsverarbeiter für die autonome Stadtverwaltung Rom tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit hatte es die Daten von Personen verarbeitet, die über Autoplaketten für verkehrsberuhigte Zonen der Stadt verfügten. Zu diesen Daten gehörten die Namen, die institutionelle und berufliche Zugehörigkeit sowie die Autokennzeichen der Fahrzeughalter.
Die Kontrolle der Plaketten durch die Mitarbeiter der Stadt war über den Scan von QR-Codes erfolgt. Dabei konnte jedoch prinzipiell jeder diese Angaben einsehen, da hierzu lediglich ein gewöhnlicher QR-Scanner erforderlich war, wie er auf den meisten Smartphones vorzufinden ist. Weitere Zugangsbeschränkungen hatten nicht existiert. Des Weiteren war es nach dem Scan möglich, durch eine Änderung der Identifikationsnummer der Plakette auch auf die Angaben anderer Autofahrer zuzugreifen. In einem separaten Verfahren hatte die italienische Datenschutzbehörde daher ein Bußgeld in Höhe von 350.000 Euro gegen die Stadt verhängt.
Auch bei Roma Servizi per la Mobilita S.r.l. stellte die Behörde einen Datenschutzverstoß fest. Das Unternehmen hatte das mit der Datenverarbeitung einhergehende Risiko nicht analysiert und als Folge dessen keine adäquaten Maßnahmen zum Schutz der Verarbeitung umgesetzt. Insbesondere hatte es versäumt, ein Informationssystem zu implementieren, welches den Zugang zu den Daten auf autorisierte Personen beschränkt hätte.
Bei der Festsetzung der Bußgeldhöhe wurde erschwerend berücksichtigt, dass eine Vielzahl von Personen vom Datenschutzverstoß betroffen war und dass dieser über einen längeren Zeitraum bestanden hatte. .

Veröffentlicht am: 30-03-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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