AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen ASESORÍA ALPI-CLÚA, S.L.
Spanien: Die Beschwerdeführerin hatte bei ASESORÍA ALPI-CLÚA, S.L. Unterlagen angefordert, um diese dem Finanzamt vorzulegen. Als der Bußgeldempfänger ihr daraufhin per E-Mail die Dokumente eines anderen Klienten zuschickte, legte sie gegen das Unternehmen Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde ein.
Das Bußgeld setzt sich anteilig aus 2.000 Euro für einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. lit. f DSGVO und 1.000 Euro für einen Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DSGVO zusammen. .
Veröffentlicht am: 18-03-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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