AEPD verhängt 60.000 Euro Bußgeld gegen VODAFONE ESPAÑA, S.A.U.

Spanien: Die Beschwerdeführerin war vor einigen Jahren Kundin des Telekommunikationsunternehmens gewesen. Nachdem sie von diesem Zahlungserinnerungen für nie gebuchte Dienstleistungen per SMS erhalten hatte, informierte sie Vodafone über die Falschausstellung und forderte eine Löschung ihrer Daten. Obwohl die Bearbeitung der Anfrage bestätigt wurde, erhielt sie die Benachrichtigungen weiterhin. Daraufhin reichte die Betroffene zwei Beschwerden bei der spanischen Datenschutzbehörde gegen VODAFONE ESPAÑA ein (am 9. November 2019 und nochmals am 23. Dezember 2019).
Beide Male hatte das Unternehmen versichert, den Grund für den Falschversand behoben und die Daten der Betroffenen gelöscht zu haben. Dennoch ging der Versand weiter, sodass die Betroffene eine dritte Beschwerde einreichte. Diese bildet die Basis des vorliegenden Bußgeldbescheids.
Bei der Festsetzung der Bußgeldhöhe wurde entsprechend erschwerend berücksichtigt, dass grobe Fahrlässigkeit zum Vorfall geführt hatte und es sich dabei nicht um den ersten derartigen Datenschutzverstoß seitens VODAFONE ESPAÑA handelt. Vor diesem Hintergrund wertete die Datenschutzbehörde den Verstoß als sehr schwer.
Das ursprüngliche Bußgeld in Höhe von 100.000 EUR wurde wegen sofortiger Zahlung und Schuldanerkenntnis um jeweils 20 % auf 60.000 EUR reduziert. .

Veröffentlicht am: 16-03-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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