AEPD verhängt 1.500 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Ein Betroffener reichte Beschwerde gegen den Bußgeldempfänger bei der spanischen Datenschutzbehörde ein, da dieser auf seinem Balkon eine Videokamera angebracht hatte, welche mitunter Teile des gemeinschaftlich genutzten Innenhofs eines Mietshauses erfasste. Der Verantwortliche hatte sich nicht die Einwilligungen der anderen Mietparteien vor Inbetriebnahme der Kamera eingeholt und auch nicht über die Videoüberwachung informiert.
Der Betreiber der Kamera war zuvor bereits wegen deren unrechtmäßigen Betriebs verwarnt worden. Damals hatte die Datenschutzbehörde angeordnet, dass er die Kamera entweder entfernen oder aber sich eine Einwilligung der Betroffenen einholen müsse. .
Veröffentlicht am: 12-03-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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