GPDP verhängt 4.000 Euro Bußgeld gegen Gemeinde Santo Stefano Belbo
Italien: Eine Betroffene reichte Beschwerde bei der Datenschutzbehörde gegen die italienische Gemeinde Santo Stefano Belbo ein. Grund für ihre Beschwerde war der Umstand, dass auf der Website des Bußgeldempfängers zwei Dokumente zu einem juristischen Vergleich mit der Betroffenen veröffentlicht wurden. Die Dokumente waren frei zugänglich und konnten ebenso heruntergeladen werden. Aus ihnen ließen sich neben dem Namen der Betroffenen auch ihre IBAN entnehmen. Darüber hinaus enthielten die Dokumente Angaben zur Höhe des von der Betroffenen zu zahlenden Vergleichs und Details zum Rechtsstreit, etwa dass dessen Ausgangspunkt eine Klage des Bürgermeisters gegen ihre Person war. .
Veröffentlicht am: 10-03-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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