AEPD verhängt 50.000 Euro Bußgeld gegen EQUIFAX IBERICA, S.L.
Spanien: Eine Betroffene hatte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Finanzinstitut eingereicht, weil sie von diesem in eine Schuldnerkartei aufgenommen wurde, ohne darüber informiert worden zu sein.
Die Betroffene hatte Mietrückstände bei ihrem Vermieter Testa Residencial Socimi, S.A., der zuvor entsprechende Zahlungsaufforderungen an sie verschickt hatte. Auch die Bank selbst hatte Benachrichtigungen an die Betroffene versandt, in denen sie zur Begleichung von Schulden aufgefordert wurde. Diese enthielten jedoch keine Auskunft darüber, dass die Betroffene im Falle eines Zahlungsausfalls in die Schuldnerkartei eingetragen werden würde. Da dies auch nicht durch den Mietvertrag der Betroffenen geregelt war, befand die Datenschutzbehörde, dass der Verantwortliche dabei über kein im Sinne der DSGVO berechtigtes Interesse verfügte. Daher war die Eintragung mitsamt der damit einhergehenden Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Betroffenen unrechtmäßig erfolgt. .
Veröffentlicht am: 10-03-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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