AEPD verhängt 15.000 Euro Bußgeld gegen COMUNIDAD DE PROPIETARIOS R.R.R.

Spanien: Gegen die Wohneigentümergesellschaft war bei der spanischen Datenschutzbehörde eine Beschwerde eingegangen, da sie das Protokoll einer Wohneigentümerversammlung vom 25. April 2019 öffentlich im Fahrstuhl des Gebäudes ausgehängt hatte, in dem die Teilnehmer lebten. Aus den Aufzeichnungen ließen sich die Namen, Etagen und Wohnungsnummern der Sitzungsteilnehmer entnehmen, wie auch die Etagen und Wohnungsnummern von Nachbarn, über die sich die Teilnehmer während des Treffens beschwert hatten.
Der Verantwortliche hatte den Aushang damit begründet, dass die Ergebnisse dieser Sitzung geplante rechtliche Schritte gegen einige der Wohnparteien betrafen. Darüber sollten diese informiert werden, um sich später nicht darauf berufen zu können, keine entsprechenden Benachrichtigungen erhalten zu haben. Da die Post in dem Gebäude von der Rezeption in Empfang genommen wird, war der Bußgeldempfänger der Auffassung, dass ein Briefversand via Einschreiben nicht in allen Fällen als Beweis für eine tatsächliche Zustellung angesehen werden konnte.
Davon unberührt stellte die Datenschutzbehörde fest, dass der Verantwortliche mit dem öffentlichen Aushang des Protokolls gegen das Prinzip der Integrität und Vertraulichkeit der von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten der Betroffenen verstoßen hatte. .

Veröffentlicht am: 09-03-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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