LfD Niedersachsen verhängt 250 Euro Bußgeld gegen Horst-Werner N.

Niedersachsen: Die niedersächsische Landesbeauftragte für Datenschutz hatte das Bußgeld gegen den Frührentner aufgrund der unzulässigen Verwendung einer Dashcam zur Dokumentation des Verkehrsgeschehens verhängt. Der Bußgeldempfänger hatte Videoaufzeichnungen von einem anderen Verkehrsteilnehmer angefertigt und diese im Rahmen der Anzeige eines Verkehrsverstoßes an die zuständige Behörde übermittelt. Die gefilmte Person war in N.s Visier gerückt, da sie mutmaßlich während des Autofahrens telefoniert hatte. Am 10. April 2017 bestätigte das Amtsgericht Hannover den Bußgeldbescheid der Datenschutzbehörde. Bei seinem Urteil machte Amtsrichter Melle Klinkenborg deutlich, dass das Aufschreiben zwar erlaubt, es aber nicht gestattet sei, „Leute im öffentlichen Verkehrsraum nach Lust und Laune zu Filmen und personenbezogene Daten weiterzuverarbeiten“.
N. hatte gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt, das Oberlandesgericht Celle wies seine Beschwerde jedoch ab und bestätigte am 04. Oktober 2017 das Urteil. Das Bußgeldverfahren war ursprünglich nur eines von sechs wegen BDSG-Verstößen gegen N. geführten Verfahren mit einer drohenden Gesamtbußgeldhöhe von 1.600€, fünf davon wurden jedoch eingestellt.
Der Rentner hatte zuvor als „Knöllchen-Horst“ bundesweite Bekanntheit erlangt, da er mehrere Tausend behauptete Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung dokumentiert und zur Anzeige gebracht hatte. Zwischen den Jahren 2004 und 2017 sind so etwa 56.000 Anzeigen von N. dokumentiert, wovon allerdings nur ein Bruchteil seitens der Behörden verfolgt wurde. .

Veröffentlicht am: 05-03-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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