Datatilsynet verhängt 24.377 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Norwegen: Ein Beschäftigter des Bußgeldempfängers hatte Beschwerde bei der norwegischen Datenschutzbehörde eingereicht, da er vom Unternehmen dazu veranlasst worden war, eine automatische Weiterleitung seines Mitarbeiter-E-Mail-Accounts auf einen gemeinschaftlichen Unternehmensaccount einzurichten. Dies war mit einer Verbesserung des Betriebsablaufs begründet worden.
Die Datenschutzbehörde stellte jedoch fest, dass eine solche automatische Weiterleitung einer Rechtsgrundlage entbehrte und daher unrechtmäßig erfolgt war. Um die Identität der Beschäftigten zu schützen, machte die Behörde den Namen des Unternehmens nicht öffentlich. .
Veröffentlicht am: 02-03-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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