AEPD verhängt 9.000 Euro Bußgeld gegen Website-Betreiber

Spanien: Ein Betroffener hatte Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde eingereicht, da der Beklagte auf einer von ihm betriebenen Website Fotos von ihm ohne dessen Einwilligung veröffentlicht hatte. Des Weiteren verfügte jene Website über keine Datenschutzerklärung.
Das Bußgeld setzt sich anteilig aus 5.000€ für eine unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten ohne Einwilligung des Betroffenen und aus 4.000€ für die Verletzung der dem Verantwortlichen gem. Art. 13 DSGVO obliegenden Informationspflichten zusammen. .

Veröffentlicht am: 02-03-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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