AZOP verhängt 0 Euro Bußgeld gegen Bank
Kroatien: Mehrere Kunden des Beklagten hatten sich bei der kroatischen Datenschutzbehörde darüber beschwert, dass die Bank ihnen wiederholt eine Auskunft gem. Art. 15 DSGVO verweigert hatte. Die Anfragen bezogen sich speziell auf Kopien von Kreditdokumenten. Der Verantwortliche hatte sein Verhalten damit begründet, dass dessen Auskunftspflicht zwar für personenbezogene Daten, nicht aber für Kreditdokumente gelte, zu deren Herausgabe er keinerlei Verpflichtung hätte. Insgesamt wurde so 2.577 Betroffenen die Auskunft verweigert.
Die Datenschutzbehörde stellte jedoch heraus, dass die Bank zur Auskunft verpflichtet war, da die besagten Dokumente personenbezogene Daten der Betroffenen enthielten und damit von ihrem Auskunftsrecht abgedeckt waren. Zudem wurde der Verstoß als schwerwiegend gewertet, da der Beklagte, auch nachdem die Behörde Korrekturmaßnahmen angeordnet hatte, seine Verhalten nicht geändert und weiterhin fast ein Jahr lang gegen das Auskunftsrecht der Betroffenen verstoßen hatte.
In der Pressemitteilung der Aufsichtsbehörde wurde die Höhe des Bußgelds nicht angegeben. .
Veröffentlicht am: 24-02-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
Globeria Mannschaft
Die Globeria Mannschaft ist ein engagiertes Team von Technologie- und Datenschutzexperten, spezialisiert auf die neuesten Entwicklungen in der künstlichen Intelligenz und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit umfassender Erfahrung und Fachwissen bieten sie tiefgehende Analysen, praktische Ratschläge und strategische Empfehlungen, um Unternehmen und Einzelpersonen bei der Navigation durch die komplexen DSGVO-Bestimmungen zu unterstützen. Die Globeria Mannschaft hilft Unternehmen auch bei der Ernennung externer Datenschutzbeauftragter, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.