BNetzA verhängt 250.000 Euro Bußgeld gegen mivolta GmbH
Der Energieversorger hatte mittels mehrerer Vertriebspartner bundesweit mehrere hundert unrechtmäßige Werbeanrufe zu Strom- und Gasverträgen seiner Eigenmarke “MaXXimo” durchführen lassen. Die Anrufe wurden wiederholt getätigt – in einem Fall bis zu 30-mal innerhalb von zwei Wochen –, obwohl die Betroffenen dem explizit widersprochen haben.
Bei ihren Untersuchungen stellte die Bundesnetzagentur zudem fest, dass viele der Einwilligungen in Werbeanrufe nach dem jeweiligen Telefonanruf datiert waren und außerdem die Einwilligungserklärungen selbst, die mivolta u.a. bei Online-Gewinnspielen eingeholt hatte, intransparent gestaltet waren. Des Weiteren erfolgten viele der Anrufe unerlaubterweise teils anonym mit unterdrückter Nummer.
Die Gesprächsführung der Anrufe war dabei bewusst irreführend: Oft stellten sich die Anrufer mit ausgedachten Identitäten vor oder gaben vor, im Auftrag der Bundesnetzagentur zu agieren. Auch verschleierten die Anrufer häufig den Anrufzweck (Werbung für Energiedienstleistungen der mivolta GmbH), indem sie den Verbrauchern suggerierten, ihnen Möglichkeiten aufzeigen zu wollen, wie diese Energiekosten einsparen können.
In einigen Fällen gaben sich die Anrufer sogar als die eigentlichen Energieversorger der Betroffenen aus und erfragten von diesen für einen Versorgerwechsel nötige Informationen wie die Zählernummer. Daraufhin erhielten einige der Betroffenen Vertragsunterlagen und Auftragsbestätigungen, ohne je einen Vertrag geschlossen zu haben, und mussten diese aufwändig widerrufen.
Das Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig. .
Veröffentlicht am: 11-02-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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