AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Ladenbesitzer
Spanien: Ein Betroffener beschwerte sich bei der spanischen Datenschutzbehörde über den Ladenbesitzer, da zwei an dessen Geschäft angebrachte Videokameras auf den öffentlichen Raum ausgerichtet waren. Eine Kamera an der Gebäudefassade erfasste mitunter einen benachbarten Parkplatz und die andere den gesamten Bürgersteig mitsamt anliegender Häuser.
Der Verantwortliche begründete den Einsatz der Videoüberwachung mit Diebstahlschutz. Wie die Behörde jedoch feststellte, rechtfertigte und bedurfte dies keine derart umfassende Überwachung des öffentlichen Raums. .
Veröffentlicht am: 05-02-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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