HmbBfDI verhängt 800 Euro Bußgeld gegen Fetisch-Portal

Hamburg: Der Bußgeldempfänger betreibt einen Online-Marktplatz, auf dem unterschiedlich lange getragene Unterwäsche gekauft werden kann. Nutzern wird dabei vom Unternehmen vollständige Anonymität zugesichert. Die Hamburger Datenschutzbehörde nahm Ermittlungen gegen das Portal auf, nachdem ein Hinweisgeber ihr GPS-Koordinaten von Nutzern weiterleitete.
In ihrer anschließenden Untersuchung stellte die Behörde fest, dass der Bußgeldempfänger die Metadaten bei Fotos, welche auf der Plattform hochgeladen wurden, nicht entfernt hatte. Mit diesen ließ sich mittels gewöhnlicher Kartendienste nachvollziehen, wo die Fotos gemacht wurden. Im Untersuchungszeitraum waren etwa 760 Frauen im Alter zwischen 18 und 50 Jahren vom Vorfall betroffen. Sie waren auf den Fotos in Unterwäsche und teils auch mitsamt ihrem Gesicht zu sehen.
Ausgehend davon erkannte die Datenschutzbehörde eine Verletzung der Pflicht des Unternehmens, technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, welche ein dem Risiko für die Betroffenen angemessenes Schutzniveau sicherstellen. In diesem Zusammenhang stellte die Behörde auch eine Verletzung der Pflicht des Bußgeldempfängers fest, Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen zu gewährleisten. Des Weiteren wurde die unrechtmäßige Verarbeitung von Metadaten als eine Verletzung des Prinzips der Rechtmäßigkeit und Transparenz gewertet.
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Das DSGVO-Portal hat die Informationen zu dieser Entscheidung ursprünglich auf Anfrage von der Hamburger Datenschutzbehörde erhalten. Die Angaben sind um Informationen aus dem behördlichen Tätigkeitsbericht 2020 ergänzt worden. .

Veröffentlicht am: 29-01-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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