HmbBfDI verhängt 13.021 Euro Bußgeld gegen Unternehmen der Erwachsenenbildung
Hamburg: Ein Betroffener hatte bei der Hamburger Datenschutzbehörde Beschwerde gegen den Anbieter von Kursen für Erwachsenenbildung eingelegt, da dieser Datenbankeinträge zu seiner Person mit anderen Unternehmen innerhalb der Unternehmensgruppe geteilt hatte.
Der Bußgeldempfänger gehört mit mehreren anderen Kursanbietern zu einem Mutterkonzern. Der Beschwerdeführer hatte einen Kurs beim Bußgeldempfänger gebucht, ihn jedoch nicht bezahlt. Als er anschließend bei einem anderen Anbieter desselben Mutterkonzerns einen Kurs buchen wollte, wurde er mit Berufung auf ausstehende Zahlungen beim Bußgeldempfänger abgelehnt.
Wie die Datenschutzbehörde im Rahmen ihrer anschließenden Untersuchung feststellte, verwendeten die zum Mutterkonzern gehörenden Unternehmen eine gemeinsame Kundendatenbank. In dieser werden sämtliche ihrer Kunden, die Lehrgänge oder Kurse buchen, zentral mit einer Kundennummer eingetragen. Die Kundennummer erlaubt den Unternehmensverwaltungen dabei Rückschlüsse auf vom jeweiligen Kunden gebuchte Veranstaltungen und etwaige Zahlungsrückstände.
Nach Auffassung der Datenschutzbehörde machte diese Praxis die an der Datenbank beteiligten Unternehmen zu gemeinsam Verantwortlichen. Vor diesem Hintergrund verhängte die Behörde das Bußgeld, weil keine Vereinbarung zwischen den gemeinsam Verantwortlichen geschlossen worden war, welche ihre jeweiligen tatsächlichen Funktionen und Beziehungen gegenüber betroffenen Personen gebührend widerspiegelte.
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Das DSGVO-Portal hat die Informationen zu dieser Entscheidung ursprünglich auf Anfrage von der Hamburger Datenschutzbehörde erhalten. Die Angaben sind um Informationen aus dem behördlichen Tätigkeitsbericht 2020 ergänzt worden. .
Veröffentlicht am: 28-01-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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