GPDP verhängt 40.000 Euro Bußgeld gegen Miropass S.r.l.

Italien: Miropass ist Anbieter des interaktiven Buchungssystems TuPassi, welches unter anderem von der autonomen Stadtverwaltung der Stadt Rom seit 2015 verwendet wird. Das Buchungssystem ermöglicht es sowohl auf der Website des Beklagten (www.tupassi.it) als auch über die entsprechende App die Buchung von Terminen oder anderen Schalterdiensten. Dafür erhebt und verarbeitet das Unternehmen im Auftrag die personenbezogenen Daten der Nutzer. Zu diesen gehören bei der Registrierung der Name, die Steuernummer, die Handynummer (und ggf. eine weitere Telefonnummer) sowie die E-Mail-Adresse und beim Buchungsprozess ferner die entsprechende Einrichtung, das Datum, die Zeit und die Art des zu buchenden Services.
Die italienische Datenschutzbehörde stellte im Rahmen einer Untersuchung fest, dass Miropass, insbesondere im Kontext von Gesundheitsdaten, die sich aus Termin- und Servicebuchungen bei Gesundheitseinrichtungen ergaben, keine rechtliche Grundlage zur Verarbeitung hatte und bei der Verarbeitung allgemein gegen das Prinzip der Speicherbegrenzung verstieß. Ferner hatte der Bußgeldempfänger die Auftragsverarbeitung nicht den Vorgaben entsprechend vertraglich mit den entsprechenden Auftraggebern geregelt. .

Veröffentlicht am: 25-01-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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