APD verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Belgien: Bei dem Verantwortlichen handelt es sich um ein Unternehmen, welches auf dem sozialen Netzwerk „Facebook“ eine Fan-Seite des Betroffenen unterhalten hatte, die dessen Vor- und Nachnamen trug, ohne dass dafür eine Einwilligung des Betroffenen vorlag. Ebenso hatte der Beklagte auf einen Widerspruch seitens des Betroffenen bzgl. der Verwendung seines vollen Namens unzureichend und nicht fristgemäß reagiert. .
Veröffentlicht am: 14-01-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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